Blaue Zone

Der Titel dieses Artikels ist mehrdeutig. Siehe auch: Blaue Zone (Demographie).

Die Blaue Zone ist eine Zone mit blau markierten Parkflächen.

Deutschland

Beschilderung weist auf die Parkregelung hin (Beispiel).
Folgende Teile dieses Abschnitts scheinen seit 2009 nicht mehr aktuell zu sein:
StVO-Änderung hat neue Zeichen eingeführt, blaue Zonen sind seitdem veraltet
Bitte hilf uns dabei, die fehlenden Informationen zu recherchieren und einzufügen.
Wikipedia:WikiProjekt Ereignisse/Vergangenheit/2009

Blaue Zone bezeichnet in einigen Städten Deutschlands einen innerstädtischen Parkbereich in dem Parkmöglichkeiten für Kraftfahrzeuge mit Hilfe einer blauen Straßenmarkierung gekennzeichnet werden. Die Aufstellung entsprechender Parkbeschilderung ist in diesem Fall nach den Vorstellungen der Gemeinden nicht notwendig. Auf Flächen, die nicht mit einer blauen Markierung gekennzeichnet sind, ist das Parken nicht zulässig, es gilt das eingeschränkte Haltverbot. Parkflächen für Taxis, Lieferfahrzeuge und Behinderten- sowie Bewohnerplätze sind extra gekennzeichnet.

Die blau markierten Parkflächen sind in der Regel an Werktagen für ein bestimmtes Zeitfenster parkscheinpflichtig, zudem gilt dann eine Höchstparkdauer.

Rechtlich ist das Ganze umstritten. In Deutschland werden auch die Grundsätze des Parkens in der Straßenverkehrsordnung oder der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrs-Ordnung geregelt. Hiernach gibt es nur weiße Fahrbahnmarkierungen. Da nach der StVO auch die Parkmarkierungen zu den Fahrbahnmarkierungen gehören, müssen auch diese in weiß ausgeführt werden. Auch die aufgestellten Verkehrszeichen müssen diesen beiden Vorschriften entsprechen. Das ist bei "Blauen Zonen" nicht der Fall. Eine Parkraumbewirtschaftung kann nach der Verwaltungsvorschrift nur mit den in der StVO zur Verfügung stehenden Mitteln umgesetzt werden. Für alle anderen Varianten gibt es in Deutschland keine Rechtsgrundlage.

Österreich

Kurzparkplätze und -zonen sind mit Verkehrstafeln und oft auch durch blaue Straßenmarkierungen gekennzeichnet. Die Kurzparkzonen werden daher im Volksmund Blaue Zonen genannt. Eine farbliche Markierung auf der Straße ist jedoch nicht vorgeschrieben. Oft stehen die Tafeln nur an den Zoneneinfahrten (Wien, Graz), ohne dass es danach weitere Hinweise auf die Kurzparkzone gibt.

Schweiz und Liechtenstein

Hauptartikel: „Schweiz“ im Artikel Parkscheibe

In der Schweiz und in Liechtenstein sieht das Strassenverkehrsgesetz Regelungen der Parkraumbewirtschaftung vor. Als Blaue Zone wird dabei ein Bereich mit blau markierten Parkplätzen, an der die Parkscheibe#Schweiz angebracht werden muss, bezeichnet.

Weblinks

  • Informationen zur Blauen Zone Königsallee in Düsseldorf (nur mit JavaScript erreichbar)
  • Blaue Zone – Parkkonzept in der Münchner Altstadt (nur mit JavaScript erreichbar)
Verkehrszonen

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